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DGV bestätigt, dass Golf im November-Lockdown weiter zulässig ist (bis auf Ausnahmen)

Die Infektionszahlen steigen rasant und tun es teilweise immer noch. Deutschlands Politik zieht die Notbremse und versieht die Nation mit einem zweiten Shutdown. Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle in Deutschland brechen.

Und was ist mit Golf?

Unter anderem müssen Hotels, Restaurants, Kinos, Theater und sämtliche weiteren Freizeiteinrichtungen seit dem 2. November für den gesamten Monat November geschlossen bleiben. In dieser Zeit dürfen sich auch nur wenige Menschen privat treffen. Kanzlerin Merkel rief zu einer „nationalen Kraftanstrengung“ auf und erklärte: „Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Und zwar müssen wir handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden.“ Schulen, Kitas und Geschäfte sollen aber anders als im Frühjahr offen bleiben.

Hier finden Sie das Statement des Deutschen Golfverbandes dazu:

DGV-Bulletin Nr. 25/2020, Update vom 2. November

Im DGV-Vorstand ist man der Überzeugung, dass die jetzige Situation mit der Lage im Frühjahr nicht zu vergleichen sei. Im DGV-Bulletin heißt es ferner: „Gerade Golf hat gezeigt, wie unproblematisch die Ausübung unter Beachtung sinnvoller Infektionsstandards möglich ist. So wurden nicht nur die Golfregeln dergestalt angepasst, dass die Berührung von Gegenständen während der Sportausübung durch die Spieler unterbleibt, alle deutschen Golfanlagen haben zudem Startzeitensysteme etabliert, die eine Gruppenbildung vor dem Start am ersten Abschlag verhindern und die Ausübung des Golfspiels auf der Golfanlage sowie der Golfanlagenbetrieb folgen umfassenden Hygienekonzepten bzw. den durch den DGV und weitere Verbände dazu erlassenen Leitlinien.“

Wichtig sei nun, dies alles auch weiterhin konsequent umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist der DGV auf politischer Ebene dabei, nochmals nachdrücklich deutlich zu machen, dass Infektionsrisiken bei der Ausübung des Golfspiels auf dem Golfplatz nicht über die eines gemeinsamen Spaziergangs hinausgehen. Der Verband wird darüber hinaus aber auch juristische Überprüfungen der kommenden Regelungen von Beginn an tatkräftig unterstützen.

DOSB-Präsident Alfons Hörmann äußerte sich ebenfalls bereits zum Maßnahmenpaket des Bundes und bedauert die pauschale Vorgehensweise der Politik: „Leider berücksichtigt der generelle Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten des Sports, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten erreicht hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.“ Er begrüßt aber, dass der Profi- und Spitzensport nicht ausgesetzt wird, auch wenn er ohne Zuschauer stattfinden muss.

Im DGV-Vorstand ist man der Überzeugung, dass die jetzige Situation mit der Lage im Frühjahr nicht zu vergleichen sei. Im DGV-Bulletin heißt es ferner: „Gerade Golf hat gezeigt, wie unproblematisch die Ausübung unter Beachtung sinnvoller Infektionsstandards möglich ist. So wurden nicht nur die Golfregeln dergestalt angepasst, dass die Berührung von Gegenständen während der Sportausübung durch die Spieler unterbleibt, alle deutschen Golfanlagen haben zudem Startzeitensysteme etabliert, die eine Gruppenbildung vor dem Start am ersten Abschlag verhindern und die Ausübung des Golfspiels auf der Golfanlage sowie der Golfanlagenbetrieb folgen umfassenden Hygienekonzepten bzw. den durch den DGV und weitere Verbände dazu erlassenen Leitlinien.“

Der DGV informiert seine Mitglieder in Form von DGV-Bulletins aber auch mit weiteren konkreten Hilfestellungen, Downloads und Links zu aktuellen Entwicklungen sowie Auswirkungen des Coronavirus auf Golfanlagen.

Informationen und Hilfen in der Corona-Krise

Einzige Ausnahme gibt es bis jetzt nur in Hessen:
Neue Verordnung der Hessischen Landesregierung sieht Schließung aller Sportanlagen (inkl. Golfplätze) für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 05.11.2020 bis Ablauf des 30.11.2020 vor

DGV-Bulletin Hessen vom 3. November

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